Vermietung von Rollstuhlrampen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern.

Ihr Partner für die Vermietung von Rollstuhlrampen von 1 Meter bis 30 Meter, Kurz- und Langzeitmiete. Wir bieten Ihnen Rollstuhlrampen in unterschiedlichen Breiten und Formen sowie Rollstuhlrampen nach DIN 18040-1.

Wir verleihen Rollstuhlrampen an private Personen, öffentliche Einrichtungen, Veranstalter und an Gewerbetreibende.

Ob an Bühnen, öffentlichen Gebäuden, in Hotels oder Theater, wenn Sie eine Rollstuhlrampe in Berlin, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern mieten möchten, beraten wir Sie sehr gerne persönlich und unverbindlich vor Ort.

REFERENZEN & BEISPIELFOTOS_

Nach DIN 18040-1 für öffentlich zugängliche Gebäude muss eine Rollstuhlrampe folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Längsgefälle: max. 6 %
  • Quergefälle: 0 %
  • Lichte Breite: mind. 120 cm
  • Zwischenpodest von mindestens 150 cm x 150 cm ab 600 cm Rampenlänge
  • Höhe Radabweiser: mind. 10 cm
  • Höhe beidseitiger Handlauf: 85 bis 95 cm
  • Handlaufdurchmesser: 3,5 bis 4,5 cm
  • Am Anfang und Ende der Rampe sind horizontale Bewegungsflächen von 150 cm x 150 cm anzuordnen.
  • In der Verlängerung einer Rampe darf keine abwärts führende Treppe angeordnet werden.

Im privaten Bereich haben sich in der Praxis folgende Werte für die Steigung als geeignet herausgestellt: *

  • Selbstfahrer: 6%
  • Kräftige Selbstfahrer: 6% – 10%
  • Es wird von einer schwachen Person geschoben: max. 12%
  • Es wird von einer kräftigen Person geschoben: 12% – 18%
  • Elektroantrieb (Steigung lt. Bedienungsanleitung): bis ca. 18%

Formel zur Rampenberechnung:

Rampenlänge in Meter = Höhe [m] x 100 / Steigung [%]

* Quelle: httpss://nullbarriere.de/rampen-steigung.htm