Barrierefreiheit ermöglichen – Rollstuhlrampen im öffentlichen Bereich.

Wir bieten Ihnen mobile und fest installierte Rollstuhlrampen (nach DIN) für Schulen, Sporthallen, Ämter, Museen, Theater, denkmalgeschützte und öffentliche Gebäude in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Unser Service: Rollstuhlrampen öffentlicher Bereich.

Als unabhängiger Anbieter von Rollstuhlrampen, ist es für uns eine Freude Ihnen unterschiedliche Modelle von Rollstuhlrampen vorzustellen. Rollstuhlrampen von 1 Meter bis 30 Meter in unterschiedlichen Formen wie L-Form, U-Form, Z-Form sind möglich. Sehr gerne beraten wir Sie persönlich und unverbindlich vor Ort.

REFERENZEN & BEISPIELFOTOS_

Stationäre Rollstuhlrampen an öffentlichen Gebäuden sollten nach der DIN18040-1 gebaut werden. Nach DIN 18040-1 für öffentlich zugängliche Gebäude muss eine Rollstuhlrampe folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Längsgefälle: max. 6 %
  • Quergefälle: 0 %
  • Lichte Breite: mind. 120 cm
  • Zwischenpodest von mindestens 150 cm x 150 cm ab 600 cm Rampenlänge
  • Höhe Radabweiser: mind. 10 cm
  • Höhe beidseitiger Handlauf: 85 bis 95 cm
  • Handlaufdurchmesser: 3,5 bis 4,5 cm
  • Am Anfang und Ende der Rampe sind horizontale Bewegungsflächen von 150 cm x 150 cm anzuordnen.
  • In der Verlängerung einer Rampe darf keine abwärts führende Treppe angeordnet werden.

Formel zur Rampenberechnung:

Rampenlänge in Meter = Höhe [m] x 100 / Steigung [%]

* Quelle: httpss://nullbarriere.de/rampen-steigung.htm