Mit Leichtigkeit zwischen Wohnung, Balkon und Terrasse bewegen.

Balkonfußboden-Erhöhung: Frische Luft, das Wetter genießen, Entspannung. Die passende Erhöhung des Balkonfußbodens, wird ganz nach Ihren Ansprüchen installiert. In Kombination mit einer nach innen klappbaren Rampe, ist diese Lösung eine Erleichterung für Rollstuhlfahrer. Mobilität auf Balkon und Terrasse.

Bei der Erhöhung von einem Balkonfußboden muss immer die vorhandene Brüstungshöhe beachtet werden. Absturzhöhe bis 12 Meter = Brüstungshöhe mind. 90 cm. Absturzhöhe ab 12 Meter = Brüstungshöhe mind. 110 cm. Damit wir den Bauvorschriften entsprechen, montieren wir bei Bedarf ein zusätzliches Geländer in der notwendigen Höhe.

Wichtig für Ihren Vermieter: Der neue Balkonfußboden wird schwimmend verlegt, d.h. der vorhandene Boden vom Balkon wird nicht angebohrt oder beschädigt.

Balkon- Terrassenrampen: Mit der BTR-Rampe sind Balkon oder Terrasse keine unerreichbaren Zonen mehr. Höhenverstellbare Spindelfüße ermöglichen den Einsatz an unterschiedlichen Türschwellen. Durch ein Scharnier kann ein Teil der Rampe nach außen geklappt werden und verbleibt bei Nichtgebrauch auf Balkon oder Terrasse. Beim nächsten Einsatz wird sie einfach wieder auseinander geklappt und ist sofort benutzbar.

Zweiteilige Balkon- und Terrassenrampe: Die zweiteilige Balkon- und Terrassenrampe lässt sich, z.B. zum Schließen der Tür, leicht entfernen. Das im Wohnraum befindliche Rampenelement wird bei Bedarf entfernt oder hinzugefügt. Der außen liegende Teil kann liegen bleiben.

Die Pflegekassen können Rampen oder die Erhöhung des Balkonfußbodens als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschussen.

Wir unterstützen Sie sehr gerne bei der Beantragung einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme, d.h. Sie bekommen von uns den ausgefüllten Antrag für Ihre Pflegekasse und wenn nötig auch den Antrag für den Vermieter auf bauliche Veränderung. Sie brauchen diese(n) nur zu unterschreiben und an Ihre Pflegekasse weiterzuleiten. Nach dem Entfernen der Türschwellen haben wir die Möglichkeit direkt mit Ihrer gesetzlichen Pflegekasse abzurechnen. Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich vor Ort.